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Allgemeine
Verkaufsbedingungen der TippTopp-Hygiene GmbH & Co.KG – B2B

 Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten über Online-Shops

§ 1
Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Verkauf von Produkten über
Online- Shops und nur gegenüber Unternehmern.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an.

3. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur an Unternehmer, die im Inland ihren
Sitz oder eine  Niederlassung haben.

 §
2  Zustandekommen des Vertrags, Produktabbildungen im Shop


1. Die Darstellung unseres Produktsortiments unter www.tipptopp-hygiene.de stellt kein
bindendes Angebot  im Rechtssinne dar.

 2. Indem der Kunde die Bestellung im
Rahmen unseres Online-Shops elektronisch an uns sendet und   uns diese zugeht, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der aufgeführten Produkte uns gegenüber ab. An
dieses Angebot ist der Kunde  2 Werktage gebunden.

3. Wir bestätigen dem Kunden den Zugang seiner Bestellung unverzüglich auf
elektronischem Weg. Ein Vertrag über die bestellten Waren kommt zustande, wenn  der Kunde innerhalb der Annahmefrist eine Annahmeerklärung
/ Auftragsbestätigung von uns erhält oder diesem innerhalb der Frist die
bestellten Produkte zugehen.

§ 3 Lieferung / Lieferfähigkeit

1. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung:
Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies
gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und
kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten
besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diesem eventuelle
Anzahlungen zurückerstatten.

 
2. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die
Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und
Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

3. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Wir haften für das
Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels
besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart  frei.

§ 4 Preise, Versandkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültigen Mehrwertsteuer, Fracht / Versandkosten
und Verpackungskosten.

2. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland (ausgenommen Anlieferung
auf Inseln) frachtfrei, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 250,00 € netto
beträgt.

3. Ein Recht zur  Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn dieser nicht vorleistungspflichtig ist, seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Ist der Kunde Kaufmann und wird eine Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt der Waren
vereinbart, gilt Folgendes:

a). Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen
Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

b) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen
ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder
zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an uns ab. Der
Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben
sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, sofern
er sich  im Verzug mit seinen
Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden
Forderungen  um mehr als 20 % übersteigen.

2. Ist der Kunde Unternehmer und wird eine Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt der Waren
vereinbart, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 6 Mängelansprüche des Kunden

1.    
Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.

2.     
Ziffer
1 gilt nicht

 • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;

 • wir eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie  übernommen haben und der Mangel dieser
Garantie unterfällt;

• für
etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens
gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang

• für
etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres
Erfüllungsgehilfen beruhen;

• für
Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe
des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur
Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;

3.     
Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder
eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung
besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.

4.     
Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte
Entgelt, sofern dieses bereits zur Zahlung fällig ist, abzüglich eines
Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das
3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.

5.     
 Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen. 

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur
etc.

1.  Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht.

2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in
Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition,  Bahn, Schiff oder
per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den äußerlich
erkennbaren Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der
Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und
sonstige zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche
diesen gegenüber zu sichern.

§ 8 Haftung

1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit im gesetzlichen Umfang.

2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

3. Ziffer 2 gilt nicht,

• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;

• bei  leichter Fahrlässigkeit unsererseits, sofern wir eine
vertragswesentliche Pflicht verletzen; In diesem Fall haften wir für den
vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.

• wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;

• wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer
Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser
Garantie unterfällt.

• bei arglistig verschwiegenen Mängeln;

•  für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht
zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer
Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;

4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter
Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt Folgendes: Erfüllungsort für alle Leistungen ist  unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Koblenz.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen
Firmensitz im Ausland hat.

§ 10 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.

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